Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe und unter Mithilfe und Unterstützung des kantonalen Meliorationsamtes, der Gemeinde Oberiberg, des EW Schwyz, der Buoffen Wasser AG und in enger Zusammenarbeit mit der Flurgenossenschaft ‚Tschalun-Heikentobel’, die gemeinsame Erschließung der im Überbauungsgebiet „Dolen-Rietli-Spätzeren“ befindlichen Liegenschaften und davon abzutrennenden Einzelparzellen durch Verwirklichung einheitlicher Projekte für Quartierstrassen, Versorgung mit Wasser, Telefon, Elektrizität, Kanalisation, sowie durch den gemeinschaftlichen Unterhalt genossenschaftseigener Anlagen. Das Überbauungsgebiet wird begrenzt gemäss den Bewilligungen des Kantonalschwyzerischen Meliorationsamtes.
Darüber hinaus strebt die Genossenschaft eine harmonische und auf das ganze Überbauungsgebiet als Einheit bezogene, begrenzte Überbauung mit Ferienhäusern und kleineren Wohnbauten unter Erhaltung und Schonung der landwirtschaftlichen Belange an. Die bestehenden Sonderbauvorschriften / Baureglement der Gemeinde Oberiberg zur Erhaltung des Chalets – Quartiers Spätzeren, sind dabei zwingend zu beachten und einzuhalten.
Die Genossenschaft beabsichtigt keinen Gewinn, kann aber Reserven bilden (Art. 860 OR).